Anfrage | Straßenentwicklung, Mobilität und Verkehr | 14. März 2022
Unfallhäufungspunkte bzw. -strecken
Eingereicht | Beantwortet
Wir fragen den Magistrat:
- Wie definiert der Magistrat einen Unfallhäufungspunkt bzw. -strecke?
- Wie viele Unfallhäufungspunkte bzw. -strecken gibt es in Kassel?
- Wie hat sich deren Anzahl seit 01.01.2016 verändert?
- Wie viele Unfälle gab es seit 01.01.2016 pro Jahr an jedem dieser Punkte bzw. Strecken?
- Was wurde seit 01.01.2016 unternommen, um diese Punkte bzw. Strecken in ihrer Gefährdungslage zu entschärfen?
- An welchen Unfallhäufungspunkten bzw. -strecken wurde seit 01.01.2016 die zulässige Höchstgeschwindigkeit gesenkt?
- Wie häufig wurden dort seit dem 01.01.2016 Geschwindigkeitsmessungen durchgeführt?
- Sind die Unfallzahlen durch diese Maßnahmen zurückgegangen?
- Wie viele Verkehrsteilnehmer wurden seit Senkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h in der Ihringshäuser Straße ab Höhe der Haltestelle Arnimstraße wegen deren Überschreitung mit einem Verwarn- bzw. Bußgeld belegt?
- Wie viele Verkehrsteilnehmer haben das verhängte Verwarn- bzw. Bußgeld bereits bezahlt?