FDP Fraktion Kassel

Anfrage  |   Recht, Sicherheit und Digitalisierung  |  14. März 2022

Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)

 Eingereicht  |  Beantwortet 

Wir fragen den Magistrat:

  1. Nimmt der Magistrat an, dass das OZG planmäßig bundesweit bis Ende 2022 umgesetzt ist?
    a) Falls nein: Geht der Magistrat zumindest davon aus, dass das OZG für Kassel Ende 2022 umgesetzt ist?
    b) Welche Umstände sind hierfür ursächlich und mit welchem Umsetzungszeitraum rechnet der Magistrat?
  2. Wie viele der 460 OZG-Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm Föderal werden für Kassel relevant sein?
  3. Wie viele Mitarbeiter beschäftigen sich in der Stadtverwaltung mit der Umsetzung des OZG?
  4. Plant der Magistrat OZG-Leistungen über den FIT-Store der FITKO oder die Portale anderer Anbieter zu erwerben?
  5. Sind die im FIT-Store der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) oder die in anderen Portalen angebotenen OZG-Prozesse ohne Customizing (individuelle Anpassung auf städtische Systeme) umsetzbar?
  6. Nimmt der Magistrat das Beratungsangebot der FITKO (oder anderer Anbieter) wahr?
  7. Sind die Prozesse aus den Digitalisierungslaboren, die nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle) entwickelt worden sind, ohne zusätzliche Leistungen umsetzbar?
  8. Hält der Magistrat die finanziellen und technischen Hilfen des Landes Hessen für ausreichend, um das OZG in Kassel umzusetzen?
  9. Teilt der Magistrat die Ansicht, dass eine Umsetzung des OZG allein im E-Service-Bereich (Frontend) zu einer Verschlechterung für die Verwaltung führt, wenn die Prozesse nicht gleichzeitig in einem E-Administration-Verfahren (Backend) weitgehend digital gestaltet und optimiert sind?
  10. Welche Einführungen von E-Administration-Verfahren (Backend) sind für Kassel geplant?
  11. Hält der Magistrat die zur Verfügung gestellten Ressourcen des Landes zur Digitalisierung der internen Abläufe für ausreichend?


Anfrage als PDF-Datei (461 KB)

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