Anfrage | Recht, Sicherheit und Digitalisierung | 14. März 2022
Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG)
Eingereicht | Beantwortet
Wir fragen den Magistrat:
- Nimmt der Magistrat an, dass das OZG planmäßig bundesweit bis Ende 2022 umgesetzt ist?
a) Falls nein: Geht der Magistrat zumindest davon aus, dass das OZG für Kassel Ende 2022 umgesetzt ist?
b) Welche Umstände sind hierfür ursächlich und mit welchem Umsetzungszeitraum rechnet der Magistrat? - Wie viele der 460 OZG-Leistungen aus dem Digitalisierungsprogramm Föderal werden für Kassel relevant sein?
- Wie viele Mitarbeiter beschäftigen sich in der Stadtverwaltung mit der Umsetzung des OZG?
- Plant der Magistrat OZG-Leistungen über den FIT-Store der FITKO oder die Portale anderer Anbieter zu erwerben?
- Sind die im FIT-Store der Föderalen IT-Kooperation (FITKO) oder die in anderen Portalen angebotenen OZG-Prozesse ohne Customizing (individuelle Anpassung auf städtische Systeme) umsetzbar?
- Nimmt der Magistrat das Beratungsangebot der FITKO (oder anderer Anbieter) wahr?
- Sind die Prozesse aus den Digitalisierungslaboren, die nach dem EfA-Prinzip (Einer für Alle) entwickelt worden sind, ohne zusätzliche Leistungen umsetzbar?
- Hält der Magistrat die finanziellen und technischen Hilfen des Landes Hessen für ausreichend, um das OZG in Kassel umzusetzen?
- Teilt der Magistrat die Ansicht, dass eine Umsetzung des OZG allein im E-Service-Bereich (Frontend) zu einer Verschlechterung für die Verwaltung führt, wenn die Prozesse nicht gleichzeitig in einem E-Administration-Verfahren (Backend) weitgehend digital gestaltet und optimiert sind?
- Welche Einführungen von E-Administration-Verfahren (Backend) sind für Kassel geplant?
- Hält der Magistrat die zur Verfügung gestellten Ressourcen des Landes zur Digitalisierung der internen Abläufe für ausreichend?