FDP Fraktion Kassel

Anfrage  |  Recht, Sicherheit und Digitalisierung  |  9. Februar 2022

Stromversorgung in städtischen Einrichtungen

 Eingereicht  |  Beantwortet 

Wir fragen den Magistrat:

  1. Welche städtischen Einrichtungen können bei einem Stromausfall auf unbestimmte Zeit betrieben werden?
  2. Für welche Zeiträume ist in diesen Einrichtungen eine Notstromversorgung gewährleistet?
  3. Existiert hierfür ein Notfallplan des Magistrats?
  4. In welcher Regelmäßigkeit wird dieser Notfallplan geprüft und überarbeitet?
  5. Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Notstromversorgung in nichtstädtischen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur?


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