Anfrage | Recht, Sicherheit und Digitalisierung | 9. Februar 2022
Stromversorgung in städtischen Einrichtungen
Eingereicht | Beantwortet
Wir fragen den Magistrat:
- Welche städtischen Einrichtungen können bei einem Stromausfall auf unbestimmte Zeit betrieben werden?
- Für welche Zeiträume ist in diesen Einrichtungen eine Notstromversorgung gewährleistet?
- Existiert hierfür ein Notfallplan des Magistrats?
- In welcher Regelmäßigkeit wird dieser Notfallplan geprüft und überarbeitet?
- Welche Kenntnisse hat der Magistrat über die Notstromversorgung in nichtstädtischen Einrichtungen der kritischen Infrastruktur?