FDP Fraktion Kassel

Anfrage  |   Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen   |  13. April 2022

Homeoffice der Stadtverwaltung

 Eingereicht  |  Beantwortet 

Wir fragen den Magistrat:

  1. Zu welchem Prozentsatz und in welchem zeitlichen Umfang waren städtische Beschäftigte seit Inkrafttreten der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 27.01.2021 in Telearbeit (Homeoffice)?
  2. Zu welchem Prozentsatz und in welchem zeitlichen Umfang sind städtische Beschäftigte seit Ende der gesetzlichen Pflicht nach § 28b Abs. 4 IfSG am 20.03.2022 in Telearbeit (Homeoffice)?
  3. Welche Erfahrungen mit Telearbeit (Homeoffice) hat die Stadt seit dem 27.01.2021 gemacht?
  4. Wie handhabt die Stadt Kassel den Einsatz von Telearbeit (Homeoffice) seit dem 20.03.2022?

 

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